mobil: +420 739 422 329
tel./fax: +420 377 223 663
e-mail: veberova@akveberova.cz

Vergütung
Die Vergütung für die Anwaltsdienstleistungen wird in den meisten Fällen nach der Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten bestimmt, und zwar mit Rücksicht auf den rechtlichen und zeitlichen Anforderungen des geleisteten Rechtsbeistands. Vor der Übernahme der Vertretung wird der Mandant immer über dem vorausgesetzten Umfang der Rechtshilfe und über Nebenkosten, die seitens der Mandanten bei der Lösung der Sache zu bezahlen sind.
Nach der Vereinbarung kann die Vergütung nach volgender Art und Weise bestimmt werden:
Stundenhonorar wird für die Anwaltsdienstleistungen gezahlt, die gewährleistet wurden, und zwar konkret für den Zeitraum, der auf ihre Bearbeitung aufgewandt wurden. Dieses Stundenhonorar nützt man vor allem bei der Vergabe der einmaligen Projekte oder bei der Bearbeitung der einzelnen Rechtshandlungen. Stundenhonorar wird besonders in den Fällen bestimmt, wann es zu der Gewährleistung der Rechtsanwaltstätigkeiten dauerhaft jedoch unregelmäßig einkommt.
Stücklohnhonorar ist die festgesetzte Vergütung für jedes Rechtsgeschäft, was in dem konkreten Fall geleistet wird. Was man unter einem Rechtsgeschäft versteht, wird in der Verordnung Nr. 177/1996 Slg., Anwaltstarif, bestimmt. Es handelt sich z.B. um die Vorbereitung und Übernahme der Vertretung, schriftlicher Antrag an das Gericht, Teilnahme bei dem Gerichtsverfahren, u.a.
Pauschalhonorar wird als festgesetzter Betrag für vollständige Vertretung bestimmt, dessen Höhe bei der Übernahme der Vertretung mit dem Mandant abgestimmt wird. Pauschalhonorar wird in den Fällen empfohlen, wann es zu der regelmäßigen Gewährleistung der Rechtsanwaltstätigkeit, deren Umfang regelmäßig und nicht einmalig ist.
Für Mandanten, die Interesse für langfristige Leistung des Rechtsbeistands haben, besteht die Möglichkeit, die Rechtsleistungen durch Pauschalhonorar regelmäßig (z.B. einmal monatlich) zu bezahlen. Für Pauschalhonorar werden wir dem Mandanten die Rechtsleistungen ohne Rücksicht auf ihrem Umfang in den gegebenen Zeitraum gewähren.