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verze pro tisk

Handelsrecht

  • Handelsschuldrecht
    • Erstellung von Handelsverträgen (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Vorvertrag, Austauschvertrag, Vertrag über die Handelsvertretung, Konkurrenzklausel, Lizenzvertrag, Innominatkontrakt und weitere) ihre Revision und Erstellung von Nachträgen zu diesen Verträgen
    • Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Revision
    • Mitwirkung im Rahmen der Vertragsabschlüsse und direkte Verhandlung mit den Handelspartnern
    • Schadenersatz und unberechtigte Bereicherung, Mängelhaftung
  • Gesellschaftsrecht
    • Gründung von Handelsgesellschaften und ihre Änderungen einschließlich der Verhandlungen mit Notaren, Vertretung bei der Verhandlung mit dem Gewerbeamt und Handelsregister,
    • Übertragung von Geschäftsanteilen
    • Auflösung und Liquidation von Handelsgesellschaften
    • Vorbereitung und Organisation der Hauptversammlungen von Handelsgesellschaften
  • Wechselrecht
    • Fertigstellung von Wechselverträgen und damit zusammenhängenden Dokumenten
    • Revision, Beurteilung, Ergänzung und Änderungsanträge von Wechselverträgen und anderen vom Handelspartner des Klienten vorgelegten Dokumenten
    • Geltendmachung der Rechte aus dem Wechseln vor Gericht, eventuell vor anderen Staatsorganen und Eintreiben der Forderungen aus diesen Verbindlichkeiten
  • Insolvenzrecht
    • Leistungen an den Gläubiger (Einreichung des Insolvenzantrages, Anmeldung von Forderungen, Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, Vertretung im Gläubigerausschuss)
    • Leistungen an den Schuldner (Einreichung des Insolvenzantrages, des Antrages zur Abschaffung der Schulden – sog. „persönlicher Bankrott“ und Vertretung im ganzen Verfahren
    • Vertretung in den Inzidenzverfahren, Streitigkeiten über den Ausschluss des Eigentums aus der Vermögensmasse
    • regelmäßige Kontrolle der Handelspartner des Mandanten in Bezug auf etwaige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Eintreiben von Forderungen
    • Vorschlag zur Lösung der Sache mit Rücksicht auf den Erfolg und die Effektivität des eventuellen Gerichtsverfahrens
    • Vorgerichtshandlungen über eine gütliche Lösung, Fertigstellung der Schuldanerkennung, der Vereinbarungen über Auseinandersetzung und weitere Formen der Vereinbarungen
    • Sicherstellung der Forderungen – Wechsel, Pfandrechte, Sicherheitsübertragung des Eigentumsrechtes
    • Eintreiben der Forderungen beim Gericht
    • Schieds- und Vollstreckungsverfahren
  • Vertretung der Schuldner
    • Vorschlag zur Lösung der Sache mit Rücksicht auf die bestehende Verpflichtung, ihre Eintreibbarkeit und auf die finanzielle Situation des Schuldners
    • Vorgerichtshandlungen mit der Gegenseite, Fertigstellung der Vereinbarungen über Auseinandersetzung mit Vorschlag des Ratenkalenders
    • Vertretung im Rahmen des Gerichts-, Schieds- und Vollstreckungsverfahrens
    • Abwehr von Zwangsvollstreckung